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wichtige Begriffe in der privaten Rentenversicherung

Ablaufleistung
Beitrag
Beitragsrückgewähr
garantierte Kapitalabfindung
garantierte Rente
Kapitalwahlrecht
Rentendauer
Riester-Rente
Rürup-Rente


Ablaufleistung private Rentenversicherung

Unter Ablaufleistung versteht man die Auszahlung des angesparten Kapitals der Rentenversicherung an Stelle der lebenslangen Rentenzahlung zum Ende der Ansparphase. Bei der Ablaufleistung kommt das garantierte Kapital zuzüglich der dem Vertrag gutgeschriebenen Überschussanteile zur Auszahlung.
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wird entweder der Wert der im Vertrag angesammelten Fondsanteile ausgezahlt oder die Fondsanteile werden dem Rentensparer übertragen.

Die Ablaufleistung der fondsgebundenen Rentenversicherung ist also der Wert der in der Rentenversicherung angesammelten Fondsanteile.
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Beitrag

Unter dem Beitrag versteht man die Zahlungen die während der Ansparphase in die Rentenversicheurng geleistet werden. Der Beitrag kann als laufender Beitrag mit regelmässigen Zahlungen oder als Einmalbeitrag vereinbart werden. Der Beitrag ergibt sich aus mehreren Komponenten. Dies sind unter Anderem Geschlecht, Eintrittsalter, persönlichen Risiken (Raucher/Nichtraucher) und der Beginn der Rentenzahlung.
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Beitragsrückgewähr

Beitragsrückgewähr nennt man eine der möglichen Todesfall-Leistungen der privaten Rentenversicherung. Sie ist nicht zwangsläufig Bestandteil des Vertrags und muss bei Antragstellung vereinbart werden.
Hierbei wird die Beitragsrückgewähr vor Rentenbeginn und nach Rentenbeginn unterschieden.
Bei der Beitragsrückgewähr vor Rentenbeginn werden im Todesfall des Versicherten während der Ansparphase die eingezahlten Beiträge (je nach Tarif und Vereinbarung zuzüglich der angefallenen Überschussanteile) ausgezahlt. Beiträge für Zusatzversicherungen werden von dieser Zahlung abgezogen.
Ist eine Beitragsrückgewähr nach Rentenbeginn vereinbart, werden die eingezahlten Beiträge (ebenfalls eventuell zuzüglich der angefallenen Überschussanteile) ausgezahlt.
Hierbei werden bereits ausgezahlte Renten von dem Kapital abgezogen.
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garantierte Kapitalabfindung

Unter der garantierten Kapitalabfindung ist die Summe zu verstehen, die bei Abschluss der Rentenversicherung fest vereinbart wird und mindestens zur Auszahlung kommt, wenn die Ansparphase vorüber ist. Zusätzlich gutgeschriebene Überschussanteile erhöhen die gesamte Ablaufleistung.
Ist eine garantierte Kapitalabfindung vereinbart, so stellt diese die geringst mögliche Summe die zur Auszahlung kommen kann dar.

garantierte Rente

Ähnlich wie die garantierte Kapitalabfindung ist die garantierte Rente ist bei der klassischen Rentenversicherung die Rente die bereits bei Vertragsabschluss als minimal zur Auszahlung kommende Rente fest geschrieben wird. Handelt es sich um eine fondsgebundenen Rentenversicherung stellt die garantierte Rente die Rente dar, die pro 10000 Euro Fondsguthaben garantiert zur Auszahlung kommt.
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Kapitalwahlrecht

Die meisten privaten Rentenversicherungen bieten die Möglichkeit anstatt der Rentenzahlung das angesparte Kapital auszahlen zu lassen.
Diese Option bezeichnet amn als Kapitalwahlrecht.
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Rentendauer

Die Rente aus einer privaten Rentenversicherung wird normalerweise lebenslang gezahlt.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit eine abgekürzte Rentendauer zu vereinbaren.
Wenn eine Garantiezeit vereinbart ist, wird auch wenn der Versicherte vor Ablauf dieser Rentengarantiezeit stirbt, die Rente ab dem vereinbarten Rentenbeginn mindestens für den Zeitraum der Rentengarantiezeit gezahlt, .
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Riester-Rente

Riester-Rente nennt man eine der staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen.
Der Name rührt vondem ehemaligen Bundesminister Walter Riester her, der an der Entwicklung dieser Rentenversicherung massgeblich beteiligt war.
Die Förderungsquoten der Riester-Rente können sehr hoch sein, deshalb sollte man jedenfalls prüfen, ob eine Riester-Rente eine Alternative zur privaten Rentenversicherung sein könnte.
Damit man die volle Förderung erhält, muss man 4% des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen.
Für das Jahr 2010 beträgt die Grundzulage 154 Euro jährlich. Zusätzlich gibt es die Kinderzulage in Höhe von 185 Euro jährlich, für ab 2008 geborene Kinder ist die Kinderzulage 300 Euro jährlich.
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Rürup-Rente oder Basisrente

Auch die sogenannte Rürup-Rente (Basisrente) ist eine der staatlich geförderten Rentenversicherungsarten.
Hier spielen vor Allem die Absetzbarkeit der Beiträge eine Rolle.
Die Rürup-Rente ist allerdings in ihrer Verwendbarkeit sehr beschränkt.
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